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   OLG München, 29.03.1995 - 15 W 1205/95   

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OLG München, 29.03.1995 - 15 W 1205/95 (https://dejure.org/1995,10647)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.1995 - 15 W 1205/95 (https://dejure.org/1995,10647)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 1995 - 15 W 1205/95 (https://dejure.org/1995,10647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263; ZPO § 916
    Glaubhaftmachung bei Arrestanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB , § 263 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.06.1986 - 4 U 69/86
    Auszug aus OLG München, 29.03.1995 - 15 W 1205/95
    Diese Begründung vermag nicht zu überzeugen; sie beruht auf einer Fehlinterpretation des angegebenen Beschlusses des Oberlandesgerichts München - Az. 15 W 357/93; insbesondere ist dabei die hier (ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 1986 Seite 1192) genannte Voraussetzung, "ob die Wiederholung der unerlaubten Handlung zu befürchten ist", falsch verstanden worden.

    Nur in diesem Zusammenhang ist die Feststellung zu sehen, daß eine einmalige strafbare Handlung nicht ausreiche, sondern zu prüfen sei, ob der Schuldner unerlaubte Handlungen wiederholen werde (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986 Seite 1192).

  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG München, 29.03.1995 - 15 W 1205/95
    Ein Arrestgrund besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Schuldner sein Vermögen dem Zugriff der Gläubiger entziehen will (vgl. BGH WM 1983, Seite 614).
  • OLG Hamburg, 16.07.1970 - 6 U 38/70
    Auszug aus OLG München, 29.03.1995 - 15 W 1205/95
    In diesem Zusammenhang spricht sehr viel dafür, im Falle eines sich aus § 263 StGB ergebenen Arrestanspruches in der Regel auch einen Arrestgrund anzunehmen, da nach den allgemeinen Erfahrungen Schuldner, die Urkundenfälschung und Betrug als Erwerbsquelle gewählt haben, jede Vollstreckungsmaßnahme zu vereiteln wissen (so OLG München MDR 1970 Seite 935).
  • OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16

    Arrestgrund bei vorliegender Vermögensstraftat

    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschl. v. 24.03.1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614, Rn. 14 bei Juris; OLG München, Beschl., v. 29.03.1995 - 15 W 1205/95, OLGR 1995, 226; KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2010 - 23 W 1/10, MMR 2010, 376; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 917 Rn. 6; Fischer, MDR 1995, 988).
  • LG München I, 19.01.2023 - 31 S 2971/22

    Arrestgrund bei Auslandsaufenhatl und Immobialerinlandsvermögen

    Wahrscheinlich liegt dem die "Allzweckwaffe richterlicher Beweiswürdigung" (RA Dr. Klaus M., Abschied von der Wahrheitssuche, Eröffnungsvortrag zum 35. Strafverteidigertag, Berlin 2011) zugrunde, nämlich die "allgemeine Lebenserfahrung" (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.03.1995 - 15 W 1205/95 - "nach den allgemeinen Erfahrungen"), was jedoch in keiner Weise weiterführt.
  • OLG Frankfurt, 09.01.2004 - 15 W 100/03

    Darlehensgewährung im Lastschrifteinzugsverfahren: Vorsätzliche sittenwidrige

    Auch kann nicht generell aus einer strafbaren Handlung oder aus einer nicht strafbaren unerlaubten Handlung, die dem Antragsgegner zur Last fällt, ohne weiteres auf einen Arrestgrund geschlossen werden (vgl. z.Bsp.: OLG München OLGR 1995, 226; OLGR 1996, 58; OLG Köln OLGR 1999, 354 f; OLG Frankfurt OLGR 2001, 71; aM: Vermögensdelikte als regelmäßig ausreichender Arrestgrund: OLG Dresden OLGR 1998, 150).
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   OLG München, 11.05.1995 - 15 W 1205/95   

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OLG München, Entscheidung vom 11.05.1995 - 15 W 1205/95 (https://dejure.org/1995,15527)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 15 W 1205/95 (https://dejure.org/1995,15527)
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